Rettungsschirm ESM endlich handlungsfähig

Anpassungsprogramme für EU-Hilfen gehören jetzt unter Kontrolle des EU-Parlaments

Als “kluges und begrüßenswertes Urteil, das die Bedenken vieler Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und mehr Rechtssicherheit unter umfassender Beteiligung des Bundestages schafft”, bezeichnete der Vorsitzende der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament Dr. Udo Bullmann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit des dauerhaften Euro-Krisenfonds ESM und den europäischen Fiskalpakt.

Die wiederholte Mahnung der Karlsruher Richter an die Bundesregierung, die Haushaltsrechte des Bundestages zu wahren, zeige, dass “Merkels Auffassung von europäischer Krisenpolitik bei weitgehender Umgehung der Legislative auch den Richtern übel aufstößt. Jetzt klafft die Demokratielücke jedoch noch an anderer Stelle: Das Schicksal ganzer Nationen darf nicht länger unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Händen ungewählter Troika-Experten liegen. Die Reformauflagen müssen im Europäischen Parlament diskutiert und von den Volksvertretern kontrolliert werden”, forderte Udo Bullmann. “Spanien und Italien wehren sich zu Recht gegen eine undemokratische Auflagenpolitik, die zwangsläufig in die Rezession führt.”

Das Karlsruher Gericht hat am Mittwoch geurteilt, dass der ESM-Vertrag unter folgenden Bedingungen verfassungskonform sei: Das deutsche Haftungsrisiko beim Rettungsschirm ESM müsse sich ausschließlich auf den Anteil am genehmigten Stammkapital beschränken. Der Bundestag sei umfassend zu beteiligen. Der Fiskalvertrag könne hingegen ohne Einschränkungen ratifiziert werden. Das Gericht lehnte die Anträge der Kläger weitgehend ab.

Das prinzipiell zustimmende Votum der Verfassungsrichter bewirke, dass der ESM “endlich handlungsfähig” sei und seine Arbeit ab Oktober aufnehmen könne, sagte Udo Bullmann abschließend.