Nein zu Lohndumping an Flughäfen

„Geiz ist geil!“ ist in unserer Gesellschaft zum geflügelten Wort geworden. Ursprünglich beschreibt es Preiskämpfe im Einzelhandel. Mittlerweile steht es für eine Geschäftsphilosophie, die generell zu Lasten sozialer und ökologischer Standards geht, und koste es was es wolle, Absatzpreise zu senken versucht.

Ein Beispiel für diese Philosophie ist das derzeitige Streben der Luftverkehrsgesellschaften: Durch mehr Wettbewerb bei den so genannten Bodenverkehrsdiensten, wozu die Betankung von Flugzeugen, die Gepäckbeförderung oder –abfertigung gehören, sollen die Ticketpreise an Europas Flughäfen fallen. Die Branche findet dabei bei der Europäischen Kommission immer wieder große Unterstützung. Vor diesem Hintergrund ist auch der neueste Vorstoß der EU-Kommission zur weiteren Liberalisierung der Dienste am Airport zu verstehen.

Eine erste Liberalisierungswelle war bereits 1996 losgetreten worden, nun sollte die zweite folgen. In der Theorie bedeuten die Pläne: Zusätzliche Anbieter am Flughafen sollen die Kosten der Airlines und damit die Ticketpreise senken. In der Praxis jedoch sieht die Wirklichkeit anders aus, wie auch die Erfahrungen seit 1996 zeigen. Kosten werden durch geringere Löhne (bis zu 40%) und Qualitätsverluste (längere Wartezeiten für Fluggäste und Zunahme verloren gegangener Koffer) gespart. Und: Die Kosteneinsparungen werden nicht an die Passagiere weitergereicht, sondern von den Airlines als zusätzliche Gewinne eingestrichen.

Letztlich bringt die Liberalisierung Vorteile für Manager sowie Aktionäre der Fluggesellschaften und Nachteile für Beschäftigte sowie Passagiere. Das Europäische Parlament hat daher vergangene Woche den Kommissionsvorschlag zur weiteren Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste abgelehnt. Eine Zustimmung von uns SPD-Abgeordneten für weitere Verordnungsvorschläge kann es nur geben, wenn die Kommission ihre grundsätzliche Haltung ändert und den Interessen von Beschäftigten und Passagieren entgegenkommt. Dazu gehören unter anderem Tarifbindungen und Obergrenzen für die Anzahl von Subunternehmern.