EU-Parlament verbietet erstmals spekulatives Finanzprodukt

Kreditausfallversicherungen für Staatsanleihen nur noch bei tatsächlicher Kreditvergabe / Leerverkäufe werden reguliert

Mit ungedeckten Kreditausfallversicherungen für Staatsanleihen (Credit Default Swaps, CDS) hat das EU-Parlament erstmals ein Finanzprodukt in Europa verboten. “Versicherungen gegen Kreditausfälle ohne tatsächliche Kreditvergabe sind reine Spekulationsinstrumente. Dennoch gab es starke Widerstände im Ministerrat gegen ein Verbot. Es ist ein großer Erfolg für das Parlament, dass wir uns am Ende durchgesetzt haben”, betont der SPD-Europaabgeordneten Dr. Udo Bullmann.

Gemäß der neuen Verordnung müssen ungedeckte Leerverkäufe bis zum Ende des jeweiligen Handelstages mit den entsprechenden Wertpapieren unterlegt sein. Ansonsten drohen den Verkäufern Strafzahlungen. Darüber hinaus kommen neue Transparenzregeln und Informationspflichten zum Tragen. “Damit versetzen wir die nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden erstmals in die Lage, bei Marktmissbrauch frühzeitig reagieren zu können”, hebt Bullmann hervor. Die Verordnung sei daher ein wichtiger Baustein der europäischen Finanzmarktregulierung.

Bedauerlich ist nach Ansicht des Sprechers für Wirtschaft und Währung der sozialdemokratischen Fraktion allerdings, dass betroffene Mitgliedstaaten eine zeitlich befristete Aussetzung des Verbots ungedeckter Kreditausfallversicherungen für ihren CDS-Markt bei der EU-Aufsicht beantragen können. “Diese Ausnahme zeigt wieder einmal, dass die Mitgliedstaaten ihre vollmundigen Versprechen einer umfassenden Regulierung nicht umsetzen, wenn es an die konkrete Gesetzgebung geht”, so Bullmann.

Hintergrund:

Bei Leerverkäufen gibt es zwei gängige Varianten. Variante 1 (“gedeckter” Leerverkauf): Der Verkäufer leiht sich Wertpapiere für einen bestimmten Zeitraum gegen eine Gebühr, verkauft die Papiere und hofft, sie vor dem Rückgabetermin zu einem günstigeren Preis zurückkaufen zu können. Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufpreis minus der Leihgebühr ist der Gewinn (oder Verlust) des Verkäufers. Variante 2 (“ungedeckter” oder “nackter” Leerverkauf): Der Verkäufer verkauft Wertpapiere, die er noch nicht in seinem Besitz hat, zu einem Liefertermin in der Zukunft. Er hofft nun, die Papiere vor dem Verkaufstermin zu einem Preis erwerben zu können, der unter seinem Verkaufspreis liegt. Der Gewinn (oder Verlust) des Verkäufers ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis. Bei beiden Varianten spekuliert der Verkäufer auf fallende Kurse (sei es auf Grund realer Ereignisse oder von Gerüchten). Negative Trends werden so verstärkt.