EU-Kommission kritisiert bilaterale Steuerabkommen

Deutsch-schweizerische Vereinbarung überarbeiten / Ministerrat blockiert europäische Verhandlungen mit Drittstaaten

Die Kritik am deutsch-schweizerischen Steuerabkommen war diplomatisch verpackt, aber deutlich: Derartige bilaterale Vereinbarungen unterminieren das Bestreben nacheinheitlichen europäischen Steuerabkommen mit Drittstaaten. Dies stellte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta bei der Beantwortung einer entsprechenden mündlichen Anfrage im Europäischen Parlament fest.

“Die Bundesregierung sollte die Kritik ernst nehmen und das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz dringend nachbessern”, stellt der SPD-Europaabgeordnete und Fraktionssprecher für Wirtschaft und Währung, Dr. Udo Bullmann, fest. “Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Abkommen lediglich einen Steuersatz von 26 Prozent auf Zinseinkünfte deutscher Staatsbürger vorsieht, während bei der im Ministerrat derzeit blockierten Zinssteuerrichtlinie über einen Steuersatz von 35 Prozent diskutiert wird. Die Kirchensteuer fällt sogar ganz unter den Tisch.”

Nach Ansicht des SPD-Wirtschaftsexperten ist das deutsch-schweizerische Abkommen eine moderne Form des Ablasshandels. Gegen Bezahlung solle die Anonymität der Steuersünder gewahrt bleiben. Eine Strafverfolgung würde damit vereitelt. “Die EU-Kommission kritisiert deshalb zu Recht, dass solche Vereinbarungen nicht dazu beitragen, Steuerhinterziehung wirkungsvoll zu bekämpfen”, so Bullmann.

Der SPD-Europaabgeordnete fordert die Bundesregierung auf, im Ministerrat mehr Druck auf die übrigen Mitgliedstaaten auszuüben, damit die EU-Kommission rasch ein Verhandlungsmandat für ein europäisches Steuerabkommen mit der Schweiz erhält. Ziel müsse ein automatischer Austausch von Steuerinformationen sowohl innerhalb der EU wie auch zwischen der EU und Drittstaaten sein. “Nur so können schwarze Kassen im Ausland aufgedeckt und potentielle Steuersünder wirkungsvoll abgeschreckt werden”, erklärt Bullmann.