Steuerabkommen gehört auf den Prüfstand

Wirtschaftsausschuss fordert EU-Kommission auf, die umstrittene deutsch-schweizerische Vereinbarung unter die Lupe zu nehmen

Bei dem umstrittenen Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz bläst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nicht nur im Bundesrat der Wind ins Gesicht. Fraktionsübergreifend fordert der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments in einer mündlichen Anfrage die EU-Kommission auf, die Vereinbarung unter europarechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

“Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Abkommen lediglich einen Steuersatz von 26 Prozent auf Zinseinkünfte deutscher Staatsbürger vorsieht, während bei der im Ministerrat derzeit blockierten Zinssteuerrichtlinie über einen Steuersatz von 35 Prozent diskutiert wird”, kritisiert der SPD-Europaabgeordnete und Fraktionssprecher für Wirtschaft und Währung, Dr. Udo Bullmann. Großbritannien habe in einem vergleichbaren Abkommen mit der Schweiz sogar eine Besteuerung von 48 Prozent durchgesetzt.

“Statt sich im Ministerrat bei der Überarbeitung der Zinssteuerrichtlinie zusammen zu raufen und die Blockade endlich zu überwinden, preschen jetzt einzelne Mitgliedstaaten vor, um ihr Schäfchen ins Trockene zu bringen”, bemängelt Bullmann. Aus europäischer Sicht wäre es sinnvoller gewesen, wenn etwa die EU-Kommission im Namen aller Mitgliedstaaten mit den Eidgenossen verhandelt hätte.

Nach Ansicht des SPD-Wirtschaftsexperten ist das deutsch-schweizerische Abkommen eine moderne Form des Ablasshandels. Gegen Bezahlung solle die Anonymität der Steuersünder gewahrt bleiben. Eine Strafverfolgung würde damit vereitelt. “Die effektive Bekämpfung von Steuerhinterziehung sieht anders aus”, so Bullmann.

Das EU-Parlament hatte sich bereits vor zwei Jahren für ein einheitliches System zur Besteuerung von Geldanlagen im Ausland ausgesprochen. Entweder auf Basis eines umfassenden Informationsaustauschs oder einer pauschalen Besteuerung in dem Land, wo das Geld angelegt wurde. “Wir Sozialdemokraten geben dem Informationsaustausch eindeutig den Vorzug. Nur so können schwarze Kassen im Ausland aufgedeckt werden”, hebt Bullmann hervor. Die EU-Kommission solle deshalb auch einschätzen, welche Auswirkungen die zwischenstaatlichen Abkommen auf einen möglichen automatischen Informationsaustausch in der Zukunft haben werden.