Kein Freifahrtschein mehr für Hedge Fonds und Private Equity

Sozialdemokraten setzen stärkere Regulierung durch

Mit deutlicher Mehrheit hat das EU-Parlament die Regulierung alternativer Investment­fondsmanager beschlossen. Damit gelten ab Januar 2011 erstmals einheitliche Regeln für die Verwalter von Hedge Fonds und privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (Private Equity) in Europa. “Ohne den jahrelangen beharrlichen Druck der sozialdemokratischen Fraktion gäbe es heute keine Richtlinie”, stellte der SPD-Europaabgeordnete und Fraktionssprecher für Wirtschaft und Währung Dr. Udo Bullmann nach der Abstimmung fest. “Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein, um den schwarzen Schafen der Finanzbranche das Wasser abzugraben. Einen Freifahrt­schein für Hedge Fonds und Private Equity wie bisher wird es in Zukunft nicht mehr geben.”

In zähen und langwierigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission konnten die Sozialdemokraten eine anspruchsvolle Regulierung durchsetzen. “Von zentraler Bedeutung sind unter anderem die Vorschriften gegen das Ausplündern von Unternehmen durch die schwarzen Schafe der Finanzmarktbranche. Für die ersten zwei Jahre nach einer Übernahme muss die Substanz des Zielunternehmens in Zukunft tabu sein”, hob der Europaabgeordnete hervor. Es stehe den Mitgliedstaaten aber frei, bei der Umsetzung der Richtlinie Schutzregeln zu erlassen, die darüber hinausgehen. “Ich erwarte von der deutschen Bundesregierung, dass sie zum Wohle der Beschäftigten und Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch macht”, so Udo Bullmann.

Zukünftig müssen sich Hedge Fonds und Private Equity Manager bei den zuständigen nationalen Behörden registrieren und ihre Strategien sowie die damit verbundenen Risiken offenlegen. “Im Gegenzug erhalten sie ab 2013 einen Pass, der ihnen die Vermarktung der Fonds in der gesamten EU erlaubt. Für Fondsmanager aus Drittstaaten soll es ab 2018 keine nationalen Zulassungen mehr geben, sondern ebenfalls nur noch den europäischen Pass”, erläuterte Udo Bullmann. Das reduziere die Gefahr eines schädlichen Wettlaufs um die niedrigsten Aufsichtsstandards.

Beschäftigte von nicht börsennotierten Unternehmen erhalten im Falle von Übernahmen durch alternative Investmentfonds mehr Informationen. Darüber hinaus ist es der sozialdemokratischen Fraktion gelungen, Vergütungsvorschriften, Verschuldungsregeln sowie eine umfassende Revisionsklausel festzuschreiben. “Damit bringt die neue Richtlinie mehr Transparenz und eine bessere Aufsicht. Gleichzeitig erhalten institutionelle Anleger aber auch mittelständische Unternehmen und ihre Beschäftigten mehr Sicherheit”, betonte Udo Bullmann abschließend.