Gleiche Arbeitszeiten für alle Brummifahrer

Europas Straßen sind wichtige Transportwege. Sie werden nicht nur von Pkws, sondern auch von vielen Lkws und Bussen genutzt. Bei ihnen sitzen Berufskraftfahrer am Steuer. Sie machen einen Knochenjob. Termindruck und Staus gehören bei ihnen zum Arbeitsalltag. Aber auch monotone Strecken, wenig Schlaf und ungewöhnlich lange Arbeitszeiten. Die Folge: rund zwanzig Prozent aller schweren Unfälle mit Lastwagen und Bussen werden von übermüdeten Fahrern verursacht.

Im März 2005 trat endlich die europäische Arbeitszeitrichtlinie in Kraft. Angestellte Berufskraftfahrer dürfen danach im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten. Für selbstständige Berufskraftfahrer hingegen gab es eine bis 2009 befristete Ausnahme. Im Extremfall konnten sie, inklusive Be- und Entladezeiten sowie Instandhaltungsarbeiten am Fahrzeug, bis zu 86 Stunden in der Woche arbeiten. Die konservativ-liberale EU-Kommission wollte diese Ausnahme nun zur Regel für selbständige Berufskraftfahrer machen.

Diesem Ansinnen hat das Europäische Parlament jedoch einen Riegel vorgeschoben. Für selbständige Berufskraftfahrer gilt in Zukunft die gleiche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Wochenstunden wie für angestellte Kraftfahrer. Dafür hatte sich die sozialdemokratische Fraktion mit Nachdruck eingesetzt. Schließlich geht es um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie die Gesundheit der Berufskraftfahrer.

Hätte der Kommissionsvorschlag eine Mehrheit gefunden, wären vermutlich immer mehr Fahrer in die Scheinselbständigkeit gedrängt worden, um danach länger zu arbeiten. Die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeiten eines Fahrers hängen jedoch nicht vom Beschäftigungsstatus ab. (Schein-)Selbstständige Brummifahrer werden genauso müde wie angestellte. Darüber hinaus wären Kontrollen unnötig erschwert worden. Denn die Behörden hätten neben Fahr- und Ruhezeiten zunächst auch den Status der Fahrer überprüfen müssen.