"Mehr Sicherheit für Sparer in Europa"

Der gesetzliche Mindestschutz für Bankeinlagen steigt am 1. Januar 2009 von derzeit 20.000 Euro auf 50.000 Euro. Das hat das Europäische Parlament in Straßburg beschlossen. “Die Erhöhung des Mindestbetrages bei der Einlagensicherung ist in Zeiten der Finanzmarktkrise ein wichtiges Signal für die Sparer in Europa. Selbst wenn eine Bank Pleite geht, ist das Ersparte im Rahmen des Mindestschutzes sicher”, betonte der SPD-Europaabgeordnete und Wirtschaftsexperte, Dr. Udo Bullmann. Zum 1. Januar 2010 soll eine weitere Erhöhung der Einlagensicherung auf 100.000 Euro folgen. Voraussetzung ist allerdings, dass die EU-Mitgliedstaaten in der Lage sind, die nötigen finanziellen Garantien zu geben. Die EU-Kommission hat den Auftrag, dies zu klären.

Im Vorfeld der Abstimmung war diskutiert worden, ob auch weiterhin über den Mindestschutz hinausgehende Garantieren erlaubt sein sollen. Einige EU-Mitgliedstaaten sprachen sich dagegen aus. Sie befürchten Wettbewerbsverzerrungen. Das Europäische Parlament hielt jedoch an der bestehenden Regelung fest. “Der Mindestschutz darf nicht zum Maximalschutz erklärt werden. Dies wäre angesichts des geschwundenen Vertrauens in die Finanzmärkte die völlig falsche Botschaft. In jedem EU-Mitgliedstaat muss der bestmögliche Schutz der Sparer sichergestellt werden”, mahnte Bullmann.

Die Parlamentsentscheidung hat zur Folge, dass die Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland ihre Systeme der Institutssicherung beibehalten dürfen. Gerät eine Bank im Verbund in Schieflage, springen die anderen bei. Damit sind automatisch auch alle Einlagen der Kunden zu hundert Prozent abgesichert. “Wir haben in schwierigen Verhandlungen durchgesetzt, dass es keine Abstriche bei der Institutssicherung gibt. Das dreigliedrige Bankensystem in Deutschland hat sich in der Krise ausdrücklich bewährt. Es wäre daher völliger Unfug, hier etwas ändern zu wollen. Zu dieser Erkenntnis sollte auch die EU-Kommission endlich gelangen”, forderte Bullmann abschließend.