Europa stärkt Fluggastrechte

“Die Zeiten, wo die Fluggäste auf das Wohlwollen der Airlines angewiesen waren, werden Anfang nächsten Jahres endlich vorbei sein. Die Passagiere können nun die Leistungen erwarten, die sie als zahlende Kunden auch verdienen”, begrüßt der hessische SPD-Europaabgeordnete Dr. Udo Bullmann den Kompromiss von Europäischem Parlament und Rat zur Erstattungsregelung bei Annullierungen und Verspätungen im Flugverkehr.

Der EU-Ministerrat hat nach zähen Verhandlungen grünes Licht für deutliche Verbesserungen beim Schutz der Fluggäste gegeben und sich damit auf die Linie des Europäischen Parlaments eingelassen. Die neue Verordnung zu Gunsten der Airline-Passagiere greift im Falle der Nichtbeförderung, bei der Annullierung von Flügen oder bei großen Verspätungen. Das EP hatte bereits im Dezember der neuen Regelung zugestimmt. Udo Bullmann, kommentiert die jetzige Zustimmung positiv: “Der Schutz der Airline-Kunden war bisher völlig unzureichend, gerade in der Hauptreisezeit im Sommer war dies ein Grund für Ärger, Verwirrung und Unzufriedenheit. Das wird nun anders, denn die Passagiere haben voraussichtlich ab 1. Januar 2005 Anrecht auf einen ganzen Katalog von Leistungen.”

Der Abgeordnete ist insbesondere erfreut, dass die Minister sich trotz erheblichen Lobby-Drucks dem Votum des Parlaments angeschlossen haben. Die Industrie werde nicht über Gebühr belastet, da Ausgleichszahlungen für den Fall ausgeschlossen sind, wenn eine Annullierung auf außergewöhnliche Umstände, etwa Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder Streiks, zurückzuführen sind. Der jetzige Kompromiss komme Kunden wie Fluglinien und Reisebüros entgegen. Letztere werden mit den Regelungen nicht überfordert, während Kunden endlich einen Rechtsanspruch auf Erstattungen hätten.

Hintergrund:

Mit der neuen Verordnung haben die Passagiere einen Rechtsanspruch auf einen ganzen Katalog von Leistungen. Es ist vorgesehen, dass im Falle der Nichtbeförderung aufgrund des Überbuchens einer Maschine – also wenn für einen bestimmten Flug mehr Tickets verkauft werden als Plätze zur Verfügung stehen – und im Falle von Annulierung von Flügen weniger als 14 Tage vor dem gebuchten Abflug sowie großen Verspätungen die Fluggäste verschiedene Rechtsansprüche haben: eine deutlich höhere finanzielle Entschädigung als bisher (250, 400 und 600 Euro je nach Länge der Flugstrecke), die Wahl zwischen einem anderen Flug und der Erstattung des Flugpreises sowie Betreuungsleistungen während der Wartezeit (Hotelunterbringung, Mahlzeiten, Erfrischungen). Des weiteren sieht die neue EU-Verordnung vor, dass im Falle großer Verspätungen die Fluggäste zwischen einem anderen Flug und der Erstattung des Flugpreises wählen können. Auch dies war bisher nicht möglich.