Ohne sozialen Schutz keine Flexibilisierung der Arbeitsmärkte

“Aus Sicht des Europäischen Parlaments ist mehr Flexibilität seitens der Arbeitnehmerschaft nur dann angebracht, wenn sie mit einem angemessenen sozialen Schutz einhergeht. Dies ist unsere klare Botschaft an die Arbeits- und Sozialminister für ihr Treffen am kommenden Mittwoch in Brüssel”, erklärt der hessische SPD-Europaabgeordnete Dr. Udo Bullmann nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments zum Flexicurity-Konzept der Europäischen Kommission.

Das Europäische Parlament lehnt das Vorhaben der EU-Kommission, den Kündigungsschutz einzuschränken und ihn von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses abhängig zu machen, entschieden ab. Darüber hinaus sprachen sich die Europaabgeordneten dafür aus, dass für Teilzeitangestellte, Leiharbeiter oder Beschäftigte in befristeten Jobs, die gleichen Rechte gelten, wie für Beschäftigte in regulären Arbeitsverhältnissen.

“Wieder einmal hat das Europäische Parlament den Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission einen Riegel vorgeschoben”, unterstreicht Bullmann. Die Entschließung des Europäischen Parlaments trage eine deutliche sozialdemokratische Handschrift. “Standardarbeitsverträge müssen auch in Zukunft die Regel bleiben. Am Kündigungsschutz ist nicht zu rütteln”, stellt Bullmann klar.

Gerade bei befristeten Arbeitsverträgen müsse während der Übergangszeit bis zum Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses ein angemessener sozialer Schutz garantiert werden. “Das unterscheidet das soziale Europa vom Manchesterkapitalismus”, hebt Bullmann hervor. Er gehe davon aus, dass der EU-Ministerrat an den Forderungen des Europäischen Parlaments nicht vorbeikomme.

Hintergrund:

Im November 2006 hatte sich die Europäische Kommission in ihrem Grünbuch zur Modernisierung des Arbeitsrechts für eine weitgehende Liberalisierung ausgesprochen. Dies ist vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit zurückgewiesen worden. Im Juni 2007 hat die EU-Kommission dann eine Flexicurity-Mitteilung vorgelegt, um die Diskussion zur Modernisierung der Arbeitsmärkte weiter voranzutreiben. Der Rat beabsichtigt, sich am 5. Dezember 2007 auf gemeinsame Flexicurity-Grundsätze zu einigen.