Udo Bullmann und Karin Jöns: "BDA will Betriebsrats-Richtlinie blockieren"

Scharfe Kritik an der Haltung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Überarbeitung der europäischen Betriebsrats-Richtlinie üben die SPD-Europaabgeordneten Dr. Udo Bullmann und Karin Jöns. Mit einem Brief an den für Beschäftigungsfragen zuständigen Kommissar Spidla versucht der BDA, die Revision der Richtlinie zu blockieren.

“Die Haltung des BDA ist falsch und aus deutscher Sicht auch einfach dumm”, stellt der Wirtschaftsexperte Bullmann fest. “Eine Überarbeitung und Verbesserung der Richtlinie liegt im Interesse aller europäischer Arbeitnehmer. Das trifft insbesondere auf die Teile der europäischen Wirtschaft zu, die wie in Deutschland gute Erfahrungen mit der Beteiligung von Arbeitnehmern gemacht haben.”

Aus diesem Grund hatte sich auch das Europäische Parlament in einer fraktionsübergreifenden Resolution im Mai für die Überarbeitung der europäischen Betriebsräterichtlinie ausgesprochen. In seinem Schreiben behauptet der BDA hingegen, die Resolution “ruhe auf einer schmalen politischen Grundlage – die gesamte EVP-Fraktion hat ihr nicht zugestimmt”.

Dazu Sozialexpertin Jöns: “Die Entschließung des Europäischen Parlaments ist entgegen der Behauptung des BDA daher auch von der EVP – Fraktion mit eingebracht worden und wird somit von auch von dieser getragen.” Karin Jöns: “Die Airbuskrise hat gezeigt, dass in Zeiten der Globalisierung und Umstrukturierung europäischer Konzerne rasches Handeln zur Stärkung der europäischen Betriebsräte erforderlich ist.”

Nach Ansicht Bullmanns spielt der BDA auf Zeit. “In Sachen europäische Betriebsräte ist im Rahmen des Sozialen Dialoges seit 2005 nichts mehr passiert. Alles, worauf sich der BDA in seinem Schreiben bezieht, sind Absichtserklärungen oder Aktivitäten in anderen Themenbereichen. Wenn es aber um die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerschaft geht, müssen die Konzernspitzen in Europa stärker in die Pflicht genommen werden. Dies gilt sowohl für Umstrukturierungen und Unternehmenszusammenschlüsse wie auch für Standortverlagerungen”, so Bullmann abschließend.