Rote Karte für EU-Kommission: Arbeitnehmerschutz geht vor

Europäische Gerichtshof: Ausländische Arbeitnehmer müssen auch weiterhin Arbeitspapiere in deutscher Sprache vorlegen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Kritik der Europäischen Kommission am deutschen Entsendegesetz weitestgehend zurückgewiesen. Damit müssen Unternehmen, die nach Deutschland entsandte ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, auch weiterhin Arbeitsverträge, Sozialversicherungsnachweise, Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweise in deutscher Sprache vorlegen.

Der hessische SPD-Europaabgeordnete und Wirtschaftsexperte Dr. Udo Bullmann begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: “Mit dem Urteil hat der Europäische Gerichtshof der EU-Kommission die rote Karte gezeigt. Arbeitnehmerschutz geht vor Dienstleistungsfreiheit. Der EuGH stellt unmissverständlich klar: das angestrebte Ziel, entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den vorgeschriebenen sozialen Schutz zu gewähren, überwiegt den geringen Übersetzungsaufwand.”

Bullmann weiter: “Dokumente ausländischer Bauarbeiter oder Gebäudereiniger in Deutschland müssen damit auch weiterhin in deutscher Sprache vorliegen. Alles andere wäre weltfremd, denn wie sollen deutsche Behörden vor Ort Lohn- und Sozialdumping wirkungsvoll bekämpfen, wenn sie vorher jedes Mal erst die entsprechenden Übersetzer finden müssen.”

Nach Ansicht Bullmanns schafft das EuGH-Urteil Rechtssicherheit für eine angemessene Kontrolle gegen Lohn- und Sozialdumping auf deutschen Baustellen und im Bereich der Gebäudereinigung.