Eurorettung verstößt nicht gegen Haushaltsrecht des Bundestages

Sozialdemokraten begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verfassungsmäßigkeit des permanenten Eurorettungsschirmes ESM bestätigt (European Stability Mechanism).

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft Rechtssicherheit und stärkt die Rechte des Bundestages”, begrüßt Udo Bullmann, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten, die Entscheidung in Karlsruhe. “Die Haushaltsautonomie der Bürgerkammer bleibt so gewahrt. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, dass Maßnahmen zur Eurorettung demokratisch und rechtsstaatlich entschieden werden – also auch durch den Deutschen Bundestag.”

Vor allem gingen die Richter auf die Frage ein, wie verhindert werden kann, dass Deutschland sein Stimmrecht im ESM-Gouverneursrat verliert und so aus Entscheidungen, die das Land betreffen, ausgeschlossen wird. Ihr Stimmrecht können Mitglieder verlieren, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen. Hier mahnt das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber eine fristgerechte und vollständige Zahlung sicherstellen muss.

“Die Gefahr für Deutschland, aus Entscheidungen über den Euro-Rettungsschirm ausgeschlossen zu werden, ist bei korrekter Abwicklung im Deutschen Bundestag gebannt”, so der Finanzpolitiker.

Die Klagen zu Kompetenzverteilungen zwischen Bundestag und Haushaltsausschuss hat das Gericht als unzulässig zurückgewiesen. Geklagt hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein “Mehr Demokratie” mit mehr als 37.000 Bürgern sowie CSU-Vize Peter Gauweiler.