Wichtiger Schritt gegen Finanzspekulationen

EuGH bestätigt "EZB darf Retter in der Not bleiben"

Am Dienstagvormittag hat der Europäische Gerichtshof die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) über das sogenannte OMT-Anleihenkaufprogramm (Outright Monetary Transaction) bestätigt. Vorausgegangen war eine Klage unter anderen von CSU-Politiker Peter Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses hat die Klage vor seiner endgültigen Entscheidung an den EuGH weitergeben.

“Die Entscheidung der EZB zu OMT war ein wichtiger Schritt gegen die Finanzspekulationen und füllt die Lücke, die die Staatschefs offen lassen”, sagt Udo BULLMANN, Vorsitzender der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament. „Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit ist auch die Bestätigung der Nothilfepolitik der EZB. Die Ankündigung von OMT 2012 hat die Märkte entscheidend beruhigt und die kriselnden Staaten vor weiteren Attacken geschützt“, stellt Udo Bullmann fest.

Das Grundproblem sieht der Vorsitzende der SPD im Europaparlament jedoch bei dem fehlenden Reformwillen der Eurozone der Staats- und Regierungschefs. “Die Griechenlandkrise zeigt, wie fragil das Gerüst der Eurozone noch ist. Die Zinsaufschläge für Staatsanleihen aus Italien und Spanien haben jüngst wieder Höchstmarken erreicht, nachdem die Verhandlungen mit Griechenland vorerst unterbrochen wurden”, so der Wirtschaftsexperte Udo Bullmann. “Sollten die Regierungschefs in Europa nicht endlich die Dogmatik von ‘austerity only’ hinter sich lassen und stattdessen auch mit pro-aktiver Politik die Eurozone zukunftsfest machen, könnte die EZB wieder in eine ähnliche Situation geraten und die Eisen aus dem Feuer holen müssen.”

Der EuGH ist mit dem Urteil der Empfehlung des Generalanwalts im Januar diesen Jahres gefolgt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun sein endgültiges Urteil fällen.