Pressemitteilung: „Gut, dass die Eigenkapitalvorschriften vervollständigt werden“

Europa-SPD begrüßt Vorschläge der EU-Kommission für Banken

„Die neuen Regeln, die die Eigenkapitalrichtlinie und Eigenkapitalverordnung vervollständigen, machen das Finanzsystem sicherer, garantieren ein internationales Level Playing Field und untermauern das Prinzip, dass Banken im Falle ihrer Abwicklung selber zahlen müssen“, so Udo Bullmann, Vorsitzender der Europa-SPD und seinerzeit Schattenberichterstatter für die Eigenkapitalrichtlinie. Die EU-Kommission hat am Dienstag die novellierte Eigenkapitalrichtlinie sowie die Eigenkapitalverordnung beschlossen (CRD IV und CRR). Die beschlossene Novelle greift Empfehlungen des sogenannten Baseler Ausschusses auf und überführt sie in europäisches Recht – wie zum Beispiel die Festschreibung einer Verschuldungsobergrenze.

„Es ist richtig, dass alle Banken unter den Schirm der Eigenkapitalrichtlinie fallen. Aber die Praxis zeigt, dass die kleine Bank vor Ort anders behandelt werden muss als der Global Player“, so Udo Bullmann. So werden nun im Rahmen der Novellierung zusätzliche Kapitalauflagen für Banken, die sogenannte Verlustabsorptionskapazität, in europäisches Recht umgesetzt. Die neuen Auflagen sollen im Falle einer Abwicklung die Arbeitsfähigkeit einer Institution sicherstellen und die Einbeziehung der Steuerzahler beschränken.

Daneben soll es auch Erleichterungen für kleine Banken und Sparkassen geben. „Gut, dass der Vorteil für Mittelstandskredite erhalten bleibt, den wir seinerzeit eingeführt und dessen Beibehaltung wir bei der EU-Kommission eingefordert hatten. Die Finanzierung des Mittelstandes, des Motors von Wachstum und Arbeitsplätzen, hat Priorität“, kommentiert der Wirtschaftsexperte Udo Bullmann.

Außerdem soll der Bürokratieaufwand für kleine Banken und Sparkassen sinken. Im Gegensatz zu Großbanken, die neben Jahres- auch Halbjahres- und Quartalsberichte vorlegen müssen, sollen sie nur noch einmal jährlich Informationen zu Vorstandsgehältern und Risikomanagement veröffentlichen. Udo Bullmann: „Kleinbanken dürfen nicht von zu viel Bürokratie gegängelt werden, Großbanken brauchen nicht erst seit den Erfahrungen der Finanzkrise staatliche Kontrolle. Gesetzgebung darf nicht zum Selbstzweck verkommen, sondern muss sich an der Praxis orientieren.“ Wie geht es weiter: Das Europäische Parlament und der Rat müssen den endgültigen Regelungstext im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erarbeiten.