Europäische Union

Die Europäische Union hat mittlerweile 27 Mitgliedsstaaten. Weltweit ist sie ein einmaliges Projekt, in dem nunmehr 493 Millionen Menschen ihre Geschicke grenzüberschreitend in demokratischer Selbstbestimmung frei gestalten. Grundlage dafür ist nicht nur ein gemeinsamer Binnenmarkt ohne Zollschranken und eine gemeinsame Gesetzgebung in immer mehr Bereichen, sondern auch das klare Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten. Dies unterstreicht ihre Bedeutung als Wertegemeinschaft.  

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Seine 785 Mitglieder vertreten die Bürgerinnen und Bürger Europas. Die Europaabgeordneten werden alle fünf Jahre von den Wählerinnen und Wählern der 27 EU-Mitgliedstaaten bestimmt.  

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs bestimmt die Leitlinien und Ziele der europäischen Politik. Der Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) verabschiedet zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetze und stellt zusammen mit ihm gemeinsam den Haushalt auf. Es ist das Gremium, in dem sich die jeweiligen Fachminister der EU-Mitgliedsstaaten treffen.  

Die Europäische Kommission erarbeitet die Gesetzesvorschläge, mit denen sich dann der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament befassen und überwacht die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. Die Kommissarinnen und Kommissare  werden auf Vorschlag der EU-Mitgliedstaaten für fünf Jahre nach Brüssel geschickt, sind aber in ihren Entscheidungen unabhängig. Kommissionspräsident und Kommissare müssen durch das Votum des Europäischen Parlaments eingesetzt bzw. bestätigt werden.  

Der Gerichtshof der Europäischen Union legt das europäische Recht aus, behandelt Klagen zur Anfechtung oder Unterlassung von Rechtsakten der EU und fungiert als Schiedsgericht bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten.  

Der Europäische Rechnungshof überwacht die Verwendung der Haushaltsmittel nach Maßgabe der geltenden Regeln und Verordnungen.  

Der Ausschuss der Regionen besteht aus Vertretern von Ländern, Regionen und Kommunen der EU-Mitgliedsstaaten. Er muss in bestimmten Bereichen der Gesetzgebung, in denen regionale Interessen berührt sind, angehört werden. Er hat beratende Funktion.  

Im Wirtschafts- und Sozialausschuss sind unter anderem Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Verbraucherverbände und das Handwerk vertreten. Sie erarbeiten Stellungnahmen zu aktuellen Themen.

Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, stellt Statistiken von und für die Europäische Union zusammen. Es sorgt damit für Vergleichbarkeit von Statistischen Daten auf europäischer Ebene.