Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament setzt sich zurzeit aus 785 Abgeordneten der auf 27 Mitgliedstaaten erweiterten Europäischen Union zusammen. Die Anzahl der Abgeordneten wird grundsätzlich im Verhältnis zur Bevölkerung eines jeden EU-Mitgliedstaates ermittelt und im jeweils gültigen europäischen Vertrag festgelegt. Jeder EU-Mitgliedstaat verfügt über eine Anzahl fester Sitze, wobei die Höchstzahl 99 und die Mindestzahl 5 Sitze beträgt. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen, geheimen und unmittelbaren Wahlen bestimmt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments nehmen ihr Mandat in völliger Unabhängigkeit wahr. Die Abgeordneten bilden Fraktionen. Sie verbinden sich nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern entsprechend ihrer jeweiligen politischen Richtung. Zurzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen. Die Sozialdemokratische Fraktion (SPE) ist die zweitstärkste Fraktion im Europäischen Parlament. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 20 Abgeordnete erforderlich. Darüber hinaus müssen in jeder Fraktion Abgeordnete aus wenigstens einem Fünftel der Mitgliedsstaaten vertreten sein. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich. Manche Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, in diesem Falle gelten sie als fraktionslos.

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