Mein Europa

Die Europäische Union im Überblick

Die Europäische Union (EU) hat 27 Mitgliedsstaaten. Weltweit ein einmaliges Projekt, das fast 450 Millionen Menschen umfasst. Sie vereint nicht nur ein gemeinsamer Binnenmarkt ohne Zollschranken und eine gemeinsame Gesetzgebung in mehr und mehr Bereichen, sondern auch das klare Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten. Dies unterstreicht die Bedeutung der EU als Wertegemeinschaft.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Seine derzeit 705 Mitglieder vertreten die Bürgerinnen und Bürger Europas. Die Europaabgeordneten werden alle fünf Jahre von den Wählerinnen und Wählern der 27 EU-Mitgliedstaaten bestimmt.
Die Anzahl der Abgeordneten wird grundsätzlich im Verhältnis zur Bevölkerung eines jeden EU-Mitgliedstaates ermittelt und im jeweils gültigen europäischen Vertrag festgelegt. Jeder EU-Mitgliedstaat verfügt über eine Anzahl fester Sitze, wobei die Höchstzahl derzeit 96 und die Mindestzahl 5 Sitze beträgt. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen, geheimen und unmittelbaren Wahlen bestimmt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments nehmen ihr Mandat in völliger Unabhängigkeit wahr.
Die Abgeordneten bilden Fraktionen. Sie verbinden sich nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern entsprechend ihrer jeweiligen politischen Richtung. Zurzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen. Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) ist die zweitstärkste Fraktion im Europäischen Parlament. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 20 Abgeordnete erforderlich. Darüber hinaus müssen in jeder Fraktion Abgeordnete aus wenigstens einem Fünftel der Mitgliedsstaaten vertreten sein. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich. Manche Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, in diesem Falle gelten sie als fraktionslos.

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs bestimmt die Leitlinien und Ziele der europäischen Politik. In diesem Gremium wird Einfluss auf die politische Agenda der EU genommen, jedoch keine Gesetze verabschiedet.

Der Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) verabschiedet zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetze und stellt gemeinsam mit ihm den Haushalt auf. Es ist das Gremium, in dem sich die jeweiligen Fachminister der EU-Mitgliedsstaaten treffen.

Die Europäische Kommission erarbeitet die Gesetzesvorschläge, mit denen sich dann der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament befassen und überwacht die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. Die Kommissarinnen und Kommissare werden auf Vorschlag der EU-Mitgliedstaaten für fünf Jahre nach Brüssel geschickt, sind aber in ihren Entscheidungen unabhängig. Derzeit besteht die Kommission noch aus 28 Kommissarinnen und Kommissaren, das heißt eine/einer pro Mitgliedsland. Kommissionspräsident und Kommissare müssen durch das Votum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Die Volksvertreter haben demnach bei der Zusammensetzung der Kommission das letzte Wort.

Der Gerichtshof der Europäischen Union legt das europäische Recht aus, behandelt Klagen zur Anfechtung oder Unterlassung von Rechtsakten der EU und fungiert als Schiedsgericht bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten.

Der Europäische Rechnungshof überwacht die Verwendung der Haushaltsmittel der EU nach Maßgabe der geltenden Regeln und Verordnungen.

Der Ausschuss der Regionen besteht aus Vertretern von Ländern, Regionen und Kommunen der EU-Mitgliedsstaaten. Er muss in bestimmten Bereichen der Gesetzgebung, in denen regionale Interessen berührt sind, angehört werden. Er hat beratende Funktionen.

Im Wirtschafts- und Sozialausschuss sind unter anderem Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Verbraucherverbände und das Handwerk vertreten. Sie erarbeiten Stellungnahmen zu aktuellen Themen.

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Unrechtmäßigkeiten in der Verwaltung der verschiedenen Einrichtungen und Institutionen der EU.

Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, stellt Statistiken von und für die Europäische Union zusammen. Es sorgt damit für Vergleichbarkeit von Statistischen Daten auf europäischer Ebene.