Meine Arbeit

Meine Einkünfte

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben Anspruch auf eine Entschädigung, die ihre Unabhängigkeit sichert. Diese beläuft sich auf 38,5 Prozent der Grundbezüge eines Richters am Europäischen Gerichtshof. Derzeit erhalten Abgeordnete für die Ausübung ihres Mandats eine monatliche Entschädigung in Höhe von €9.386,29 € brutto, die 12-mal pro Jahr gezahlt wird (insgesamt €112.635,48 im Jahr). Sie unterliegt einerseits einer für alle Mitglieder des Europäischen Parlaments geltenden Gemeinschaftsbesteuerung, die eine EU-Steuer und eine Unfallversicherung umfasst. Nach diesen Abzügen beläuft sich der Nettobetrag auf €7.316,63 im Monat. Zusätzlich können die EU-Mitgliedsländer auch innerstaatlich weitere Steuern erheben. Dies ist in Deutschland der Fall. Von den mir verbleibenden Nettobezügen zahle ich unter anderem monatlich an die SPD 305,87€ regulären Mitgliedsbeitrag und 256 € Sonderbeitrag an den SPD-Bezirk Hessen-Süd. Außerdem sind natürlich auch die zusätzliche Krankenversicherung, Gewerkschafts-, Verbands- und Vereinsbeiträge zu entrichten. Zum Vergleich: Ein qualifizierter Ingenieur, der Filialleiter einer Bank oder der Bürgermeister einer mittelgroßen Stadt in Hessen verdienen über 90.000 € jährlich.

Gemäß des einheitlichen Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments von 2009 stehen jedem Abgeordneten des Europaparlaments (ähnlich wie im Bundestag) außerdem Vergütungen zur Deckung der Kosten zu, die bei der Ausübung ihres Mandats entstehen. Damit werden unter anderem Sachausgaben für die Abgeordnetenbüros, Aufwendungen für mehrfache Haushaltsführungen oder auch Reisekosten beglichen. Anders als andere Steuerzahler können Abgeordnete keine Werbungskosten geltend machen.

Zur Deckung der Personalkosten gibt es eine Sekretariatszulage. Von ihr müssen sämtliche Arbeitgeberleistungen (Gehalt, Versicherungen, Dienstreisen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung für Wahlkreismitarbeiter etc.) bestritten werden. Eine Auszahlung erfolgt nur nach schriftlichem Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses. Nicht abgerufene Gelder verbleiben im Haushalt des Europäischen Parlaments.

Detailliertere Informationen können Sie gerne über folgende Webseite des Europäischen Parlaments abrufen