EuropaNews - Juli 2010
Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Genossinnen und Genossen,
für Schiffreisende gibt es gute Nachrichten. Das EU-Parlament hat sich bei der Plenartagung in Straßburg für eine Stärkung der Passagierrechte bei Seereisen ausgesprochen. Damit gelten ab 2012 vergleichbare Fahrgastrechte wie im Flug- oder Bahnverkehr. Müssen Schiffsreisende länger als 90 Minuten warten, haben sie zukünftig Anspruch auf Erfrischungsgetränke und Snacks. Ist eine Übernachtung unvermeidlich, muss das Schifffahrtsunternehmen 80 Euro pro Nacht und Passagier zahlen (maximal 3 Nächte). Die sozialdemokratische Fraktion konnte dabei durchsetzen, dass die neue Regelung bereits für Schiffe ab 12 Passagieren gilt. Nach dem Willen des EU-Parlaments sollen auch Busreisende in Zukunft mehr Rechte erhalten. Dazu zählen ausreichende Informationen und Unterstützung bei Ausfällen und Verspätungen sowie gegebenenfalls finanzielle Entschädigungen. Darüber hinaus fordert wir besseren Zugang für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Hier konnte jedoch auch in zweiter Lesung keine Einigung mit dem Ministerrat erzielt werden. Im Vermittlungsverfahren wird nun mit Rat und Kommission nach einer Einigung gesucht.
Eine schöne Sommerzeit wünscht
Udo Bullmann
EU-Parlament läutet Ende der Bonuswirtschaft ein
Kurzsichtige Vergütungsanreize haben die Risikobereitschaft von Finanzmanagern im Vorfeld der Krise erheblich befördert. Deshalb hat das EU-Parlament nun sozialdemokratische Forderungen nach einem Ende der Bonuswirtschaft gebilligt. Ab 2011 müssen 40 Prozent der Boni zunächst einbehalten werden. Entscheidend für die Auszahlung ist die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung des jeweiligen Unternehmens. Gleichzeitig werden Barauszahlungen von Boni zu Gunsten von Aktien und Schuldverschreibungen auf die Zukunft des eigenen Unternehmens begrenzt. Erhalten Banken staatliche Unterstützung, dürfen sie in Zukunft keine Manager-Boni mehr zahlen. Vielmehr soll die Stärkung der Kapitalbasis und die Rückzahlung der staatlichen Hilfen im Vordergrund stehen. Gleichzeitig müssen Banken mehr Eigenkapital für risikoreiche Geschäfte hinterlegen. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass die vorhandenen Sicherheitspuffer nicht ausreichen. Viel zu leichtfertig wurden hoch riskante Geschäfte getätigt. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass die Steuerzahler bei der nächsten Krise nicht erneut die Zeche für das Versagen der Manager zahlen. Sie treten gemäß internationaler Vereinbarungen schrittweise ab Ende 2011 in Kraft.
Neues europäisches Bio-Logo
Ab dem 1. Juli 2010 ist das neue europäische Bio-Logo in Gebrauch. Es hat einen grünen Hintergrund mit 12 weißen Sternen in Form eines geschwungenen Blattes. Das Logo soll Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kaufentscheidung erleichtern und sich europaweit als einheitliches Markenzeichen für Bioprodukte etablieren. Die neue Kennzeichnung für Lebensmittel garantiert ökologischen Landbau und ökologische Tierhaltung. Das Logo darf nur angebracht werden, wenn mindestens 95 Prozent der Ausgangsstoffe aus biologischem Anbau stammen und keine genetisch veränderten Zutaten enthalten sind. Bei Tierprodukten sind artgerechte Haltung und die Verwendung von Öko-Futter Voraussetzung. Aber auch die Herkunft der Produkte soll für die Käufer leichter zu ermitteln sein. So wird zukünftig zwischen EU-Land und Nicht-EU-Land unterschieden. Stammen Produkt und Ausgangsstoffe aus dem selbem Land, kann das Herkunftsland zusätzlich namentlich genannt werden. Neben dem neuen EU-Bio-Logo wird aber auch das in Deutschland bekannte sechseckige Bio-Siegel zunächst weiterhin auf Produkten zu finden sein.
Finanzaufsicht: EU-Parlament macht letztes Angebot mit Verfallsdatum
Der Ministerrat ist seiner Verantwortung bei der Regulierung der Finanzmärkte bisher nicht nachgekommen. Das Europäische Parlament hat daher die Mitgliedstaaten letztmalig eingeladen, gemeinsam mit der europäischen Volksvertretung eine neue starke Finanzaufsicht zu schaffen. Zwar stimmte das EU-Parlament seine Position zum Aufsichtspaket wie geplant ab. Die Schlussabstimmung wurde jedoch vertagt, um die Möglichkeit einer zeitnahen Einigung mit dem Rat offen zu halten. Die Einladung des Parlaments ist jedoch mit einem Verfallsdatum versehen. Sollte der Rat sich nicht darauf einlassen, kann die Schlussabstimmung jeder Zeit nachgeholt und die erste Lesung damit abgeschlossen werden. Der Ball liegt nun im Spielfeld des Rates. Nach der Plenarabstimmung wird das Parlament den Druck auf die Mitgliedstaaten erhöhen und mit einem starken Mandat in die nächsten Verhandlungsrunden gehen.
Fit für Europa?
Unter allen richtigen Antworten zu der folgenden Frage, die uns per E-Mail bis Ende der nächsten Woche erreichen, verlosen wir ein T-Shirt mit Fraktionslogo.
Frage: Welches EU-Mitgliedsland hat am 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft für die kommenden sechs Monate übernommen?
- a) Belgien
- b) Bulgarien
- c) Spanien
Der Gewinner vom letzten Mal ist Frank Deworetzki aus Herborn. Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten gehörten 1985 zu den ersten Unterzeichnern des Schengener Abkommens.