06. Dezember 2007

Probleme mit Europa müssen nicht sein

Viele Klinikärzte in Deutschland arbeiten in der Regel mehr als 60 Stunden in der Woche. Einer von ihnen wollte dies nicht länger hinnehmen und beschwerte sich darüber bei der Europäischen Kommission. Die Nichtanrechnung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit verstößt seiner Meinung nach gegen geltende EU-Gesetzgebung. Die EU-Kommission wollte sich jedoch mit der Beschwerde nicht befassen. Begründung: sie arbeite gerade an einer Änderung der Arbeitszeitrichtlinie. Der Arzt möge sich gedulden.

Angesichts dieser Antwort der EU-Kommission sah der Arzt seine Rechte als Europäischer Bürger verletzt. Schließlich muss die EU-Kommission die Beschwerden der Menschen ernst nehmen. Er wandte sich deshalb an den Europäischen Bürgerbeauftragten Nikiforos Diamandouros. Der Bürgerbeauftragte fungiert als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger bei Problemen mit der Verwaltung der Europäischen Union. Diamandouros unterstützte den Arzt. Seiner Ansicht nach darf die EU-Kommission eine Beschwerde nicht mit einem Verweis auf irgendwelche in Zukunft geplanten Änderungen auf die lange Bank schieben.

Dies ist aber nur einer von vielen Fällen, mit denen sich der Europäische Bürgerbeauftragte beschäftigt. Die Palette der Beschwerden ist breit und reicht von der Sprachauswahl auf den EU-Internetseiten bis hin zur Altersgrenze für Praktikanten im Europäischen Parlament. Immer dann, wenn Bürgerinnen und Bürger bei Problemen mit der EU-Verwaltung kein Gehör finden, können sie den Bürgerbeauftragten einschalten.

Das Amt des Bürgerbeauftragten gibt es sei 1995. Allein im letzten Jahr sind 3.800 Beschwerden bei ihm eingegangen; ein Drittel davon übrigens aus Deutschland. Ein Viertel der Beschwerden beziehen sich auf mangelnde Transparenz einschließlich Informationsverweigerung seitens der europäischen Verwaltung. An zweiter Stelle stehen Eingaben wegen Machtmissbrauch, gefolgt von unbefriedigenden Verwaltungsverfahren. In 70 Prozent der Fälle konnte Nikiforos Diamandouros den Menschen helfen. Wer sich über die Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten informieren oder selbst eine Beschwerde einreichen will, kann dies unter www.ombudsman.europa.eu tun.

Bei Problemen rund um den europäischen Binnenmarkt, etwa Aufenthaltsgenehmigungen, der Anerkennung von Hochschuldiplomen oder der Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Ausland, ist SOLVIT die richtige Anlaufstelle. Resultieren die Schwierigkeiten aus einer falschen Anwendung europäischer Vorschriften, versucht SOLVIT kostenlos innerhalb von 10 Wochen eine Lösung zu finden. Informationen gibt es unter www.ec.europa.eu/solvit.