Mehr Arbeitnehmerrechte in Europa?
'Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte', sagt der Volksmund. Und gestritten wird heftig, denn es geht um die dringend benötigte Revision der Richtlinie für Europäische Betriebsräte. Die EU-Kommission wollte es eigentlich den Sozialpartnern - sprich den europäischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden - überlassen, einen Vorschlag auszuarbeiten. Dieses als 'sozialer Dialog' bezeichnete Vorgehen ist ein einzigartiges Instrument der europäischen Gesetzgebung. Im Falle einer Einigung muss lediglich noch der Ministerrat zustimmen und die Vereinbarung wird europäisches Recht.
Bei der Richtlinie für die Europäischen Betriebsräte ist dies jedoch ein schwieriges Unterfangen. Der Europäische Gewerkschaftsbund versucht seit Jahren vergeblich, sich mit den Arbeitgebern zu verständigen. Dabei hat der Fall Nokia in Bochum einmal mehr gezeigt, dass gerade bei den Informations- und Konsultationspflichten des Arbeitgebers erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. So müssen Arbeitnehmervertreter auch bei Umstrukturierungen oder geplanten Werksschließungen von internationalen Konzernen rechtzeitig in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Die Arbeitgeber verweigerten jedoch lange Zeit jegliche Verhandlungen über eine Revision der Richtlinie. Erst als die EU-Kommission Anfang des Jahres endlich einen eigen Vorschlag auf den Tisch legte, schreckten sie auf. Urplötzlich wollten sie dann doch mit den Gewerkschaften reden. Dieses Gesprächsangebot entpuppte sich jedoch schnell als weiterer Versuch, die Überarbeitung der Richtlinie auf die Zeit nach der Europawahl im Sommer 2009 zu vertagen.
Darauf haben sich die Gewerkschaften zu Recht nicht eingelassen. Sie riefen stattdessen die EU-Kommission auf, einen offiziellen Revisionsvorschlag zu unterbreiten. Ob die EU-Kommission dabei allerdings am Ende der lachende Dritte sein wird, bleibt abzuwarten, denn sie steht unter enormen Zeitdruck. Bis Anfang Juni muss ihr Vorschlag auf dem Tisch liegen, sonst wird die Zeit für das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat zur Gesetzgebung vor der Europawahl zu knapp.
Der Zeitplan muss jedoch gehalten werden. Schließlich steht das Recht der Beschäftigten auf eine ordentliche Vertretung durch die europäischen Betriebsräte auf dem Spiel. Dabei geht es insbesondere um verbesserte Informationen über die Situation der Unternehmen, es geht um bessere Arbeitsbedingungen für die Europäischen Betriebsräte und es geht um den Zugang der Gewerkschaften zu den Betriebsratssitzungen.