10. April 2008

Wenn Geiz nicht geil ist

Mit dem Slogan "Geiz ist geil" hat vor nicht allzu langer Zeit ein Elektronikwarenhaus Werbung gemacht. Viele fühlten sich durch diese Botschaft angesprochen, denn wer möchte nicht gerne ein paar Euro beim Einkauf sparen. Dies gilt auch für Kommunen, Bundesländer und natürlich auch die Bundesregierung. Schließlich geht es um das Geld aller, mit dem die öffentliche Hand sorgsam umzugehen hat. Allerdings kann dies auch schnell fatale Folgen haben: denn wollen wir wirklich, dass nur die Anbieter öffentliche Aufträge erhalten, die sich an dem schädlichen Wettlauf um Hungerlöhne und immer schlechtere Arbeitsbedingungen beteiligen? Spätestens hier wird deutlich, dass Geiz nicht immer geil ist.

Dumpinglöhne sind weder im Interesse der Beschäftigten, noch der öffentlichen Auftraggeber. Die Europäische Union hat sich deshalb darauf verständigt, dass der Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen darf. So schafft ein europäisches Gesetz, die Vergaberichtlinie, die Möglichkeit, auch soziale Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen vorzugeben. Darunter fallen auch die Beschäftigungsbedingungen.

Niedersachsen hat daraufhin, wie andere Bundesländer auch, ein Tariftreuegesetz erlassen. Damit wurden Baufirmen verpflichtet, bei öffentlichen Aufträgen den ortsüblichen Tariflohn zu zahlen. Ein polnisches Unternehmen kam dieser Verpflichtung Mitte der 90er Jahre nicht nach und wurde von Niedersachsen zur Zahlung einer Strafe angehalten. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Celle und der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun urteilten. Der EuGH vertritt den Standpunkt, dass für entsandte Beschäftigte aus anderen EU-Mitgliedstaaten nur die Mindeststandards der Entsenderichtlinie gelten dürfen. Darüber hinausgehende Forderungen würden die Dienstleistungsfreiheit einschränken. Zu den Mindeststandards zählen jedoch sowohl gesetzliche Mindestlöhne als auch für allgemeinverbindlich erklärte Tarifabschlüsse, wie es sie mittlerweile in der deutschen Baubranche gibt.

Dennoch zeigt das EuGH-Urteil dringenden Handlungsbedarf auf. Zum einen müssen alle Branchen in Deutschland in das Entsendegesetz aufgenommen werden. Nur so können wir in einem offenen europäischen Arbeitsmarkt dem Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten einen Riegel vorschieben. Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Vorgaben auf den Prüfstand. Öffentliche Auftraggeber müssen die Möglichkeit haben, die Zahlung ortsüblicher Tarife von Anbietern zu verlangen, auch wenn diese über dem Mindestlohn der Branche liegen. Denn so werden faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen geschaffen, egal ob sie vor Ort ansässig sind, aus einem anderen Bundesland kommen oder ihren Sitz im EU-Ausland haben. Europa wird nur als ein soziales Europa überleben. Diese Einsicht darf auch im Europäischen Gerichtshof Einzug halten.


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