Schöne Bescherung!
Weihnachten ist bekanntlich das Fest der Besinnlichkeit und der Nächstenliebe. Schade nur, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) von der vorweihnachtlichen Stimmung so gar nicht anstecken lassen wollte. Vielmehr bereitete er der europäischen Arbeiterbewegung eine unschöne Bescherung. Die Richter urteilten, dass Gewerkschaften einen ausländischen Arbeitgeber nicht dazu zwingen dürfen, die vor Ort geltenden Tariflöhne zu zahlen.
Was war passiert? Das lettische Bauunternehmen Laval bekam als billigster Anbieter den Zuschlag für den Umbau einer Schule in Schweden. Für die Arbeiten auf der Baustelle setzte er allerdings lettische Arbeitskräfte ein, die weit unter den in Schweden üblichen Tarifen entlohnt wurden. Diesem Treiben bereitete die schwedische Baugewerkschaft mit einer Blockade der Baustelle ein Ende. Das Unternehmen zog darauf hin vor Gericht. In letzter Instanz landete der Fall schließlich beim EuGH.
Die Richter erkannten zwar grundsätzlich das Recht auf Streiks an. Allerdings könne es einem ausländischen Unternehmen nicht zugemutet werden, die komplexen Regelungen eines jeden Landes zu berücksichtigen. Die EU habe für diesen Fall bereits die Arbeitnehmerentsenderichtlinie erlassen, in der jedes Land Mindestanforderungen für ausländische Arbeitskräfte regeln kann. Alles, was darüber hinaus gehe, schränke die Dienstleistungsfreiheit ein und sei daher unzulässig.
Diese Interpretation der Richter ist ein Rückschlag für das soziale Europa. Für Deutschland wie für die vom Urteil betroffenen nordischen Länder ist die Konsequenz aus dem Richterspruch jedoch klar: jetzt führt kein Weg mehr am gesetzlichen Mindestlohn vorbei. Die CDU/CSU muss sich 2008 endlich sachlich mit dem Thema auseinandersetzen und der deutschen Öffentlichkeit reinen Wein einschenken. Wer angesichts offener Arbeitsmärkte in Europa Mindestlohnregelungen verweigert, organisiert Lohndumping und sozialen Abstieg. Wer eine funktionierende Wirtschaft mit anständigen Löhnen will, muss das Entsendegesetz auf alle Branchen ausweiten und gesetzliche Mindestlöhne einführen.
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland wäre ein Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde eine wirklich schöne Bescherung. Bleibt zu hoffen, dass sie bald Wirklichkeit wird.