Staatsfonds auf Einkaufstour
Wer hat sich das nicht schon gewünscht? Einmal die Taschen so richtig voller Geld haben und dann auf Einkaufstour gehen. Genau das machen derzeit ausländische Staatsfonds in Europa. Mit ihren prall gefüllten Kassen erwerben sie Anteile an europäischen Unternehmen. Das Vermögen der Staatsfonds wird derzeit auf 1700 Milliarden Euro geschätzt. Tendenz steigend. In wenigen Jahren wird wohl die 8000-Milliarden-Euro-Marke erreicht sein. Im Vergleich: Der Bundeshaushalt beläuft sich auf 283 Milliarden Euro im Jahr; der EU-Haushalt auf 129 Milliarden.
Im Gegensatz zu normalen Fonds befinden sich die Staatsfonds in der Hand nationaler Regierungen. In erster Linie sind hier China, Russland, Norwegen und verschiedene Nahost-Staaten zu nennen. Auf den Einkaufszetteln der Staatsfonds stehen beispielsweise Banken, Technologiekonzerne und Stromversorger. Gewöhnlich sind ausländische Investoren gern gesehene Gäste in Europa. Bei den Staatsfonds ist das allerdings so eine Sache, denn es besteht die Gefahr, dass Investitionen nicht allein aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus getätigt werden. Die Szenarien reichen vom Technologie-, Wissens- und Datentransfer bis hin zur Kontrolle strategischer Wirtschaftszweige, wie etwa dem Energiesektor. Daher ist nicht auszuschließen, dass sich Länder mit Hilfe oftmals undurchsichtiger Staatsfonds Zugang zu Technologien erkaufen, an die sie anders nicht herangekommen.
Wirtschaftspolitik wird so auch immer mehr zur Außenpolitik. Das gilt auch für Staatsunternehmen. Beispiel Gazprom: um Druck auf Verhandlungspartner ausüben, wird schon mal am Gashahn gedreht. Die Europäische Union muss sich dieser Entwicklung stellen und transparente Regeln zum Schutz von Schlüsselindustrien vor staatlichen Anlegern aus dem Ausland entwickeln. Der freie Kapitalverkehr stößt dort an seine Grenzen, wo das öffentliche Interesse Schaden nimmt. Daher haben die EU-Mitgliedstaaten laut EU-Vertrag die Möglichkeit, klare Vorgaben für ausländische Direktinvestitionen zu machen. Freiwillige Verhaltensregeln und globale Standards, wie sie der EU-Kommission derzeit vorschweben, sind also nicht das Ende der Fahnenstange. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen ihre berechtigten Interessen im Hinblick auf die eigene industrielle Zukunft schützen.
Die Bundesregierung plant deshalb eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes. Der Staat erhält demnach ein Veto-Recht, falls Staatsfonds mehr als 25 Prozent der Anteile an einem deutschen Unternehmen erwerben wollen. Ein abgestimmtes Vorgehen auf europäischer Ebene kann dafür sorgen, dass diese staatliche Sorgfaltspflicht nicht zu protektionistischen Zwecken missbraucht wird.