Gleiche Arbeit, gleicher Ort, gleicher Lohn
Bund, Länder und Gemeinden nehmen jedes Jahr Milliarden Euro zum Bau von Straßen, Schulen oder Kindergärten in die Hand. Um Korruption und den Missbrauch von Steuergeldern zu vermeiden, müssen Großprojekte richtigerweise europaweit ausgeschrieben werden. Leider erhalten bei diesen Ausschreibungen immer häufiger die Bauunternehmer den Zuschlag, die auf Grund schlechter Arbeitsbedingungen den niedrigsten Preis anbieten können. Um dies zu verhindern, haben viele Bundesländer so genannte Tariftreueregelungen erlassen. Damit schreiben die öffentlichen Auftraggeber gewisse Tarif- und Sozialstandards, wie beispielsweise die Zahlung eines ortsüblichen Lohns, vor.
Mit dieser Regelung soll ausgeschlossen werden, dass Unternehmen lediglich auf der Basis von Lohndrückerei und Sozialdumping miteinander konkurrieren. Eigentlich ein faires Prinzip. Leider hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dies in seiner Entscheidung zum Fall Rüffert anders gesehen. Die höchsten europäischen Richter urteilten, dass es einem ausländischen Unternehmen nicht zugemutet werden könne, seinen entsandten Beschäftigten einen in Deutschland ortsüblichen Lohn zu zahlen. Sie schlossen sich damit der Meinung des Oberlandesgerichts Celle an, welches das niedersächsische Tariftreuegebot als eine unrechtmäßige Benachteiligung für einen ausländischen Arbeitgeber ansieht. Schließlich bringe man ihn um seinen Wettbewerbsvorteil - die niedrigeren Lohnkosten.
Dies widerspricht der Intention des europäischen Gesetzgebers. Das Europäische Parlament hat daher die EU-Kommission aufgefordert, die Entsenderichtlinie zu ändern. Die Richtlinie regelt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer aus dem einen EU-Mitgliedsland in ein anderes entsandt werden dürfen. Ziel der Revision ist es, bestehende Gesetzeslücken in der Richtlinie zu schließen und Interpretationen beim Vergaberecht einzugrenzen. Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht schlechter gestellt werden als heimische Beschäftigte. Das Motto gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort muss für alle gelten. Darüber hinaus soll der neue EU-Vertrag klarstellen, dass Marktfreiheiten nicht über den Arbeitnehmerschutz gestellt werden dürfen. Nun liegt es an der Europäischen Kommission, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.