26. Juni 2008

Schluss mit falschen Versprechungen

Fliegen ist heute scheinbar oft billiger als mit dem Taxi in die Innenstadt zu fahren. Für einen Euro nach Rom, wer könnte da Nein sagen? Doch das Problem steckt wie so oft im Detail. Denn die schimmernde Werbung verschweigt in der Regel Flughafengebühren, Gepäckzuschlag, Steuern und allerhand andere Abgaben. Den Fluggesellschaften mangelt es nicht an Erfindungsreichtum. Am Ende der Buchung sind so aus dem einen Euro plötzlich ganz viele geworden. Die Verbraucher sind am Ende oftmals die Dummen.

Ein Paradebeispiel ist der Kerosinzuschlag. Man stelle sich vor, der Taxifahrer sagt am Ende der Fahrt: "Das macht 5 Euro 20 plus 4 Euro Benzinzuschlag". Der Willkür wären Tür und Tor geöffnet und der Proteststurm entsprechend groß. Schließlich erwarten wir, dass alle Kosten im Taxipreis inbegriffen sind. Gleiches gilt für das Flugticket. Kerosin ist notwendig zum Fliegen, warum wird es dann aus dem Ticketpreis herausgerechnet? Die Antwort liegt auf der Hand. Es geht darum, den Preis in der Werbung möglichst klein zu halten und den Kunden damit hinters Licht zu führen. Damit soll nun endgültig Schluss sein.

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Weg für eine neue Verordnung für Luftverkehrsdienste frei gemacht. Danach muss der Flugpreis in der Werbung in Zukunft dem Endpreis entsprechen - Steuern, Flughafengebühren, Treibstoff, Sicherheit und alle weiteren Kosten inbegriffen. Lockangebote und falsche Versprechungen gehören dann der Vergangenheit an. Darüber hinaus erhalten die Kunden Informationen, wie hoch der Kostenanteil der Airlines, der Flughäfen und der Steuern ist. Somit wird auch klar, wer die Verantwortung für welche Kosten trägt. Zudem dürfen bei der Buchung im Internet Zusatzangebote wie Reiserücktritt- oder Gepäckversicherungen nicht mehr automatisch durch Voreinstellungen mit gebucht werden. Die Kunden sollen sich bewusst für solche Angebote entscheiden und sie nicht aufgedrängt bekommen.

Die neue Verordnung wird aller Voraussicht nach im nächsten Jahr in Kraft treten. Vorher muss das Europäische Parlament den Vorschlag noch in zweiter Lesung bestätigen. Europa macht damit einen weiteren Schritt hin zu mehr Fairness und Verbraucherfreundlichkeit.


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