Für Offenheit und Transparenz
Meine Einkünfte
(Stand: 30.01.2009)
A. Entschädigung (Diäten = privates Einkommen)
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments erhalten eine Entschädigung in der gleichen Höhe wie die nationalen Parlamentarier. Für einen deutschen Europaabgeordneten wie für einen Bundestagsabgeordneten sind dies zurzeit 7.668,00 €, die 12-mal jährlich gezahlt werden. Dieses Einkommen von 92.016,00 € muss natürlich ganz regulär versteuert werden.
Die Höhe der Diäten für deutsche Parlamentarier orientiert sich (seit 1977) an den Einkünften eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in der Besoldungsgruppe B 6 und eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). Die Einkommen dieser Vergleichsgruppen sind allerdings in den letzten Jahren deutlicher angestiegen als die der Abgeordneten.
Zum Vergleich: Ein IT-Spezialist mit einer vergleichbaren Verantwortung verdient zwischen 80.640,00 € bis 130.600,00 € jährlich, ein qualifizierter Ingenieur 79.800,00 €. Einem Journalisten mit herausgehobener Funktion stehen 116.400,00 € bis 145.200,00 € zu, und der Geschäftsführer einer GmbH mit bis zu 50 Mitarbeitern verfügt über durchschnittlich 173.000,00 €.
Von den mir verbleibenden Nettobezügen zahle ich monatlich an die SPD: 276,05 € regulären Mitgliedsbeitrag, 256,00 € Sonderbeitrag an den SPD-Bezirk Hessen-Süd, 255,65 € an die SPD-Gruppe im Europäischen Parlament. Außerdem sind natürlich auch die Krankenversicherung, der Ver.di-Mitgliedsbeitrag sowie Vereinsbeiträge usw. zu bezahlen.
B. Erstattungen (dienstliche Aufwendungen)
1) Zur Begleichung der Sachausgaben (Büromiete Frankfurt = 910,60 €/mtl., technische Ausstattung Büro in Frankfurt und Büro in Brüssel, Büromaterialien, Porto, Telefon-/Netzgebühren, Druckkosten, Fachliteratur, Zeitungen, Präsente für Vereine und Verbände, Anzeigen, Autofahrten im Wahlbezirk, Einladungen usw.) gibt es vom Europäischen Parlament eine monatliche steuerfreie Kostenvergütung von 4.202,00 €. Aufgrund des so genannten Werbungskostenverbotes können Ausgaben im Zusammenhang mit der Mandatsausübung nicht von der Steuer abgesetzt werden.
2) Zur Erstattung der Kosten für Unterbringung und zusätzlich anfallender Ausgaben für mehrfache Haushaltsführung an den Sitzungsorten des EP (z.B. Hotel in Straßburg: 90,00 € pro Tag oder Miete in Brüssel: rd. 1.200,00 € im Monat; Verpflegung, Verkehrsmittel usw.) an Arbeitstagen in Brüssel oder Straßburg ist ein Tagegeld in Höhe von 298,00 € vorgesehen.
Der typische Arbeitsablauf eines Europaabgeordneten sieht so aus, dass er sich für drei Wochen im Monat in Brüssel und in einer Woche in Straßburg aufhält. Ich pendele mit meiner Familie regelmäßig zwischen den verschiedenen Arbeitsorten des Europäischen Parlaments und unserem heimatlichen Wohnsitz. Alleine für den Aufenthalt in Brüssel entstehen hier erhebliche zusätzliche Ausgaben im Monat (Miete, Mietneben- und Instandhaltungskosten, laufender Mehraufwand und anteilige Anschaffungskosten, zusätzliche Kinderbetreuung etc.).
3) Die Kosten für An- und Abreise zu offiziellen Sitzungen des EP, an denen der Abgeordnete teilnimmt, werden unter Vorlage von Belegen erstattet; bei Flugreisen die Ticketkosten (pauschal IATA-Tarif) und bei Bahnfahrten der gültige Tarif (1. Klasse). Autofahrten werden entsprechend der direkten Verbindung Wohnort-Dienstort mit 0,73 € für die ersten 500 km und mit 0,31 € für die Strecke darüber hinaus abgegolten.
4) Zur Erstattung von Reisekosten in Ausübung des Mandates in der Europäischen Union (z.B. Vortrag, Informationsveranstaltungen, Konferenzen) stehen dem Abgeordneten jährlich 4.148,00 € zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Fahr- oder Flugscheines und bei einem ordnungsgemäßen Nachweis des Anlasses (Einladung).
5) Wie die Bundestagsabgeordneten haben deutsche Europaabgeordnete eine Freifahrtberechtigung der Deutschen Bahn AG für Strecken innerhalb Deutschlands zur Ausübung des Mandates. Hinzu kommt entsprechend eine Erstattung von innerdeutschen Flügen, wenn ein Anlass im Rahmen der Ausübung des Mandates vorliegt.
6) Zur Deckung der Personalkosten eines oder mehrerer Mitarbeiter/innen gibt es eine Sekretariatszulage bis max. 17.540,00 €/mtl. Von ihr müssen sämtliche Arbeitgeberleistungen (Gehalt, Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung, Versicherungen, Dienstreisen, Lohn- und Gehaltsabrechung etc.) bestritten werden. Eine Auszahlung erfolgt nur nach schriftlichem Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses. Derzeit verwende ich meine Sekretariatszulage für die arbeitsvertragsgemäße Entlohnung von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern in Brüssel (davon eine Teilzeitstelle), einem wissenschaftlichen Mitarbeiter (Vollzeitstelle) und einer Mitarbeiterin im Sekretariat in Frankfurt (Teilzeitstelle). Gelegentlich kommen freiberufliche Dienstleister hinzu.
C. Krankenversicherung
Meine Krankenversicherung folgt den Bestimmungen des Deutschen Bundestages. Hier findet die Beihilferegelung des Bundes Anwendung. Die ergänzende Kostenerstattung des Europäischen Parlaments, die sich an der der Europäischen Kommission orientiert und dem Ausgleich unterschiedlicher nationaler Krankenversicherungsregime dienen soll, wurde von mir nie in Anspruch genommen.
D. Versorgungsansprüche
Für Europaabgeordnete gilt die Regelung des Deutschen Bundestags für Bundestagsabgeordnete. Danach erwarben Abgeordnete zum Zeitpunkt meines Parlamentseintritts 1999 nach acht Jahren Zugehörigkeit Anrechte auf Altersrente aus der Abgeordnetentätigkeit. Die Altersversorgung wird nach der Dauer der parlamentarischen Tätigkeit bemessen und nach Eintritt des jeweiligen Rentenalters gezahlt. Von 1999 bis 2006 habe ich Beiträge zum freiwilligen Pensionsfonds des Europäischen Parlaments entrichtet. Den Fonds habe ich im April 2006 im Hinblick auf den in meiner zweiten Legislaturperiode nach den Regeln des Deutschen Bundestags entstehenden Rentenanspruch verlassen. Meine persönlich geleisteten Beiträge wurden mir beim Ausscheiden unverzinst zurückerstattet. Das für mich zuständige Finanzamt habe ich über alle steuerlich relevanten Tatsachen in dieser Angelegenheit unterrichtet.