Meine Einkünfte
(Stand: 01.01.2012)
A. Entschädigung (Diäten = privates Einkommen)
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die ihre Unabhängigkeit sichert. Die Entschädigung beläuft sich auf 38,5 Prozent der Grundbezüge eines Richters am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Derzeit erhalten Abgeordnete für die Ausübung ihres Mandats eine Entschädigung in Höhe von 7.956,87 €, die 12-mal pro Jahr gezahlt wird (insgesamt 95.482,44 € pro Jahr). Sie unterliegt der Gemeinschaftsbesteuerung.
Zum Vergleich: Ein qualifizierter Ingenieur verdient zwischen 90.000 € und 100.000 € jährlich. Ein Geschäftsführer einer GmbH mit bis zu 50 Mitarbeitern verfügt über 90.000 € bis 130.000 € im Jahr.
Von den mir verbleibenden Nettobezügen zahle ich unter anderem monatlich an die SPD 283,76 € regulären Mitgliedsbeitrag und 256 € Sonderbeitrag an den SPD-Bezirk Hessen-Süd. Außerdem sind natürlich auch die zusätzliche Krankenversicherung, der Ver.di-Mitgliedsbeitrag sowie Vereinsbeiträge usw. zu bezahlen.
B. Erstattungen (für dienstliche Aufwendungen)
- Zur Begleichung der Sachausgaben (etwa die Warmmiete für mein Frankfurter Büro = 910,60 € pro Monat, Büromaterialien, Porto, Telefon-/Netzgebühren, Bücher, Zeitschriften, Zeitungen usw.) erhält jeder Abgeordnete vom Europäischen Parlament eine monatliche steuerfreie Kostenvergütung in Höhe von 4.299 €. Aufgrund des so genannten Werbungskostenverbotes können Ausgaben im Zusammenhang mit der Mandatsausübung nicht von der Steuer abgesetzt werden.
- Zur Erstattung der Kosten für Unterbringung und zusätzlich anfallender Ausgaben für mehrfache Haushaltsführung und Verpflegung an den Sitzungsorten des Europäischen Parlaments (zum Beispiel Hotel in Straßburg: rund 190 € pro Tag; Kosten für Unterbringung in Brüssel: rund 1.600 € pro Monat) erhalten Abgeordnete an Arbeitstagen bei Anwesenheit an einem der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Brüssel, Straßburg, Luxemburg) ein Tagegeld in Höhe von 304 €.
Der typische Arbeitsablauf eines Europaabgeordneten sieht so aus, dass er sich für drei Wochen im Monat in Brüssel und für eine Woche in Straßburg aufhält. Ich pendele mit meiner Familie regelmäßig zwischen den verschiedenen Arbeitsorten des Europäischen Parlaments und unserem heimatlichen Wohnsitz. Alleine für den Aufenthalt in Brüssel entstehen hier erhebliche zusätzliche Ausgaben im Monat (Unterbringungskosten, laufender Mehraufwand und anteilige Anschaffungskosten, zusätzliche Kinderbetreuung etc.).
- Die Kosten für An- und Abreise zu offiziellen Sitzungen des EP, an denen der Abgeordnete teilnimmt, werden unter Vorlage von Belegen erstattet; bei Flugreisen die Ticketkosten (Business Class) und bei Bahnfahrten der gültige Tarif (1. Klasse). Autofahrten werden entsprechend der direkten Verbindung Wohnort-Dienstort mit Pauschalsätzen von 0,50 € pro Kilometer zuzüglich gestaffelter Entfernungszulagen abgegolten.
- Zur Erstattung von Reisekosten in Ausübung des Mandates (z.B. Vorträge, Informationsveranstaltungen, Konferenzen) die außerhalb des Mitgliedslandes entstanden sind, in dem der Abgeordnete gewählt wurde, stehen jedem Abgeordneten jährlich 4.243 € zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Fahr- oder Flugscheines und bei einem ordnungsgemäßen Nachweis des Anlasses (Einladung, Programm etc.).
- Wie die Bundestagsabgeordneten auch erhalten deutsche Europaabgeordnete zur Ausübung des Mandates eine vom Deutschen Bundestag finanzierte Freifahrtberechtigung der Deutschen Bahn AG für Strecken innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus haben Europaabgeordnete eine Freifahrtberechtigung der Belgischen Bahn SNCB für Strecken innerhalb Belgiens. Das Europäische Parlament erstattet im Rahmen der Mandatstätigkeit außerdem 24 Flugreisen innerhalb des Mitgliedslandes, in dem der Abgeordnete gewählt wurde. Werden weitere Reisen angetreten, übernimmt der Deutsche Bundestag die Erstattung von innerdeutschen Flügen. Des Weiteren erstattet das Europäische Parlament 24.000 gefahrene Pkw-Kilometer. Kosten werden nur in angefallener Höhe erstattet.
- Zur Deckung der Personalkosten gibt es eine Sekretariatszulage bis maximal 21.209 € pro Monat. Von ihr müssen sämtliche Arbeitgeberleistungen (Gehalt, Versicherungen, Dienstreisen, Lohn- und Gehaltsabrechung, Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung für Wahlkreismitarbeiter etc.) bestritten werden. Eine Auszahlung erfolgt nur nach schriftlichem Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses. Nicht abgerufene Gelder verbleiben im Haushalt des Europäischen Parlaments. Derzeit verwende ich meine Sekretariatszulage für die arbeitsvertragsgemäße Entlohnung von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern in Brüssel sowie einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer Mitarbeiterin im Sekretariat in Frankfurt (Teilzeitstelle). Gelegentlich kommen freiberufliche Dienstleister und Praktikanten hinzu.
C. Krankenversicherung
Das Europäische Parlament erstattet den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und gegebenenfalls auch ihren Familienmitgliedern zwei Drittel der Kosten für ärztliche Behandlungen. Wollen Abgeordnete sich auch für das verbleibende Drittel der Kosten absichern, müssen sie eine private Krankenversicherung abschließen. Die Kosten für derartige Zusatzversicherungen werden nicht vom Europäischen Parlament erstattet.
D. Versorgungsansprüche
Abgeordnete die ihr Mandat mindestens ein Jahr ausgeübt haben und danach aus dem Dienst ausgeschieden sind, erhalten frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahrs ein Altersruhegehalt. Grundlage des Altersruhegehalts ist die Berechnung der Entschädigung (Diät) sowie die Dauer der Mandatszeit. Für jedes Jahr der Mandatsausübung werden 3,5 Prozent der Entschädigung angerechnet; insgesamt jedoch nicht mehr als 70 %.