Mein Europa

STANDPUNKTE

Klimawandel, Armut und Arbeitslosigkeit oder ein faires Miteinander zwischen Nord und Süd – keine der großen Herausforderungen unserer Zeit kann noch allein auf der Ebene einzelner Nationalstaaten angegangen werden. In Europa sind in den letzten 50 Jahren Millionen Menschen näher zusammengerückt. Die Europäische Union ist das größte Friedensprojekt, das die Welt je sah.

Ein Binnenmarkt und eine Währung, beides sind Voraussetzungen dafür, dass Europa unter den Bedingungen der Globalisierung handlungsfähig bleibt. Nachhaltiges Wirtschaften anstelle der drohenden Umweltkatastrophe, das erfordert den effektiven und schonenden Umgang mit den Ressourcen dieser Welt. Dafür brauchen wir Innovationen in Forschung und Technologie, aber auch neue Ausrichtungen in Industrie und Finanzwirtschaft. Nur durch mehr Mut für eine neue Politik und gemeinsame Anstrengungen können wir dieses Ziel in Europa verwirklichen.

Die Europäische Union, das ist der einzigartige Versuch von gegenwärtig 27 Ländern, ihre Zukunft gemeinsam in die Hand zu nehmen. Im Unterschied zu einem bloßen Freihandelsregime geht es hier um den Aufbau eines grenzüberschreitenden demokratischen Gemeinwesens. Europa ist eine Wertegemeinschaft, in dessen Zentrum die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stehen.

Zur europäischen Integration gibt es keine Alternative. Umso wichtiger ist es, dem Projekt die richtige Gestalt im Interesse der Menschen zu verleihen. Wir müssen das Recht eines jeden garantieren, am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Als Sozialdemokraten setzen wir uns dafür ein, dass gute Ausbildung und gute Arbeit mit fairen Löhnen für alle Wirklichkeit werden. Wer die EU zum Anlass nimmt, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuhöhlen, wird ihr ökonomisches und soziales Potenzial verspielen. Durch gemeinschaftliches Handeln können wir dagegen die Voraussetzungen für zukünftigen Wohlstand, neue Solidarität und weltweit bessere Standards schaffen. Es gilt Europas Chancen entschieden zu nutzen und klaren Kurs auf die Vollendung der Sozialen und Politischen Union zu nehmen.


DIE EUROPÄISCHE UNION IM ÜBERBLICK

Die Europäische Union (EU) hat 27 Mitgliedsstaaten. Weltweit ein einmaliges Projekt, das fast 450 Millionen Menschen umfasst. Sie vereint nicht nur ein gemeinsamer Binnenmarkt ohne Zollschranken und eine gemeinsame Gesetzgebung in mehr und mehr Bereichen, sondern auch das klare Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten. Dies unterstreicht die Bedeutung der EU als Wertegemeinschaft.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Seine derzeit 705 Mitglieder vertreten die Bürgerinnen und Bürger Europas. Die Europaabgeordneten werden alle fünf Jahre von den Wählerinnen und Wählern der 27 EU-Mitgliedstaaten bestimmt.
Die Anzahl der Abgeordneten wird grundsätzlich im Verhältnis zur Bevölkerung eines jeden EU-Mitgliedstaates ermittelt und im jeweils gültigen europäischen Vertrag festgelegt. Jedes EU-Mitgliedland verfügt über eine Anzahl fester Sitze, wobei die Höchstzahl derzeit 96 und die Mindestzahl 5 Sitze beträgt. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen, geheimen und unmittelbaren Wahlen bestimmt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments nehmen ihr Mandat in völliger Unabhängigkeit wahr.
Die Abgeordneten bilden Fraktionen. Sie verbinden sich nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern entsprechend ihrer jeweiligen politischen Richtung. Zurzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen. Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) ist die zweitstärkste Fraktion im Europäischen Parlament. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 20 Abgeordnete erforderlich. Darüber hinaus müssen in jeder Fraktion Abgeordnete aus wenigstens einem Fünftel der Mitgliedsstaaten vertreten sein. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich. Manche Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, in diesem Falle gelten sie als fraktionslos.

Der Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) verabschiedet zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetze und stellt gemeinsam mit ihm den Haushalt auf. Es ist das Gremium, in dem sich die jeweiligen Fachminister der EU-Mitgliedsstaaten treffen.

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs bestimmt die Leitlinien und Ziele der europäischen Politik. In diesem Gremium wird Einfluss auf die politische Agenda der EU genommen, jedoch keine Gesetze verabschiedet.

Die Europäische Kommission erarbeitet die Gesetzesvorschläge, mit denen sich dann der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament befassen und überwacht die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. Die Kommissarinnen und Kommissare werden auf Vorschlag der EU-Mitgliedstaaten für fünf Jahre nach Brüssel geschickt, sind aber in ihren Entscheidungen unabhängig. Derzeit besteht die Kommission aus 27 Kommissarinnen und Kommissaren – jeweils eine Person pro Mitgliedsland – und der Kommissionspräsidentin. Sie alle müssen durch das Votum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Die Volksvertreter haben demnach bei der Zusammensetzung der Kommission das letzte Wort.

Der Gerichtshof der Europäischen Union legt das europäische Recht aus, behandelt Klagen zur Anfechtung oder Unterlassung von Rechtsakten der EU und fungiert als Schiedsgericht bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten.

Der Europäische Rechnungshof überwacht die Verwendung der Haushaltsmittel der EU nach Maßgabe der geltenden Regeln und Verordnungen.

Der Ausschuss der Regionen besteht aus Vertretern von Ländern, Regionen und Kommunen der EU-Mitgliedsstaaten. Er muss in bestimmten Bereichen der Gesetzgebung, in denen regionale Interessen berührt sind, angehört werden. Er hat beratende Funktionen.

Im Wirtschafts- und Sozialausschuss sind unter anderem Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Verbraucherverbände und das Handwerk vertreten. Sie erarbeiten Stellungnahmen zu aktuellen Themen.

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Unrechtmäßigkeiten in der Verwaltung der verschiedenen Einrichtungen und Institutionen der EU.

Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, stellt Statistiken von und für die Europäische Union zusammen. Es sorgt damit für Vergleichbarkeit von Statistischen Daten auf europäischer Ebene.


DER REFORMVERTRAG VON LISSABON

Die seit dem 1. Dezember 2009 für die EU geltende Rechtsgrundlage ist der Vertrag von Lissabon. Ziel dieses Reformvertrages ist eine stärkere, demokratischere und handlungsfähigere Gemeinschaft, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Der bisher alle sechs Monate rotierende Ratsvorsitz wird durch einen ständigen Ratspräsidenten ersetzt (Amtszeit: 2 ½ Jahre).
  • Der neu eingeführte Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik ist zugleich Vizepräsident der EU-Kommission und Beauftragter des Rates für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
  • Die EU-Kommission soll in Zukunft schrumpfen. Während bisher alle Mitgliedsländer einen Kommissar stellen durften, sollen künftig nur noch zwei von drei Staaten nach Rotationsprinzip einen Kommissar nach Brüssel entsenden. Wann genau diese Regel in Kraft tritt ist bisher allerdings unklar.
  • Europäisches Parlament: Das Mitentscheidungsverfahren wird zur Regel, das heißt das Europäische Parlament ist in 95 Prozent der Fälle gleichberechtigt mit dem Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) an der Gesetzgebung beteiligt. Neu ist die Mitentscheidung etwa in dem gesamten Bereich der Agrarpolitik, in der Energiepolitik, in weiten Teilen der Innen- und Justizpolitik sowie beim Katastrophenschutz und der humanitären Hilfe. Bei der Wahl des EU-Kommissionspräsidenten ist das Ergebnis der Europawahlen zu berücksichtigen. Die im Europäischen Parlament vertretenen Fraktionen müssen „angemessen konsultiert“ werden.
  • EU-Ministerrat: Der EU-Ministerrat stimmt nun in 181 Politikbereichen mit qualifizierter Mehrheit ab (bisher waren es nur 137). In einigen sensiblen Bereichen wie der Außen- und der Steuerpolitik sowie bei Änderungen der EU-Verträge gilt weiterhin das Prinzip der Einstimmigkeit. Seit 2014 findet grundsätzlich das Prinzip der „doppelten Mehrheit“ Anwendung, nach dem mindestens 55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
  • Die EU erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann damit völkerrechtlich bindende Verträge abschließen, soweit es in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.
  • Es wird ein europaweites Bürgerbegehren eingeführt. Unterstützen grenzüberschreitend eine Million Bürgerinnen und Bürger ein politisches Anliegen durch ihre Unterschrift, muss die Europäische Kommission sich damit befassen.
  • Das Recht zum freiwilligen Austritt von Mitgliedstaaten aus der EU ist nunmehr ausdrücklich festgeschrieben.