Meine Einkünfte
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben Anspruch auf eine Entschädigung, die ihre Unabhängigkeit sichert. Diese beläuft sich auf 38,5 Prozent der Grundbezüge eines Richters am Europäischen Gerichtshof. Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Abgeordnete für die Ausübung ihres Mandats eine monatliche Entschädigung in Höhe von €10.075,18 € brutto, die 12-mal pro Jahr gezahlt wird. Sie unterliegt einerseits einer für alle Mitglieder des Europäischen Parlaments geltenden Gemeinschaftsbesteuerung, die eine EU-Steuer und eine Unfallversicherung umfasst. Nach diesen Abzügen beläuft sich der Nettobetrag auf €7.853,89 im Monat. Zusätzlich können die EU-Mitgliedsländer auch innerstaatlich weitere Steuern erheben. Dies ist in Deutschland der Fall. Von den mir verbleibenden Nettobezügen zahle ich unter anderem pro Quartal einen Mitgliedsbeitrag an die SPD in Höhe von 1.143 €, 768 € als Sonderbeitrag für Mandatsträger an die SPD Hessen-Süd (vierteljährlich), 150 € an den SPD- Landesverband Hessen (monatlich) ebenso wie pro Monat 170 € an die SPD-Gruppe im Europäischen Parlament sowie 170,14 € Sonderbeitrag an den SPD-Parteivorstand. Außerdem sind natürlich auch die zusätzliche Krankenversicherung, Gewerkschafts-, Verbands- und Vereinsbeiträge zu entrichten.
Gemäß des einheitlichen Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments von 2009 stehen jedem Abgeordneten des Europaparlaments (ähnlich wie im Bundestag) außerdem Vergütungen zur Deckung der Kosten zu, die bei der Ausübung ihres Mandats entstehen. Damit werden unter anderem Sachausgaben für die Abgeordnetenbüros, Aufwendungen für mehrfache Haushaltsführungen oder auch Reisekosten beglichen. Anders als andere Steuerzahler können Abgeordnete keine Werbungskosten geltend machen.
Zur Deckung der Personalkosten gibt es eine Sekretariatszulage. Von ihr müssen sämtliche Arbeitgeberleistungen (Gehalt, Versicherungen, Dienstreisen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung für Wahlkreismitarbeiter etc.) bestritten werden. Eine Auszahlung erfolgt nur nach schriftlichem Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses. Nicht abgerufene Gelder verbleiben im Haushalt des Europäischen Parlaments.
Treffen mit Interessenvertretern und – vertreterinnen
Die sozialdemokratische Fraktion hat am 19. Januar 2023 einen 15-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Korruption und politischer Einflussnahme festgelegt.
Die Reformvorschläge sollen das Europaparlament korruptionssicher machen und verfolgen folgende Ziele:
• Sicherstellung, dass die geltenden Transparenz- und Ethikregeln, zu denen auch der Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments zählt, vollumfänglich eingehalten werden
• Schließung von Schlupflöchern durch die Verbesserung der bestehenden Maßnahmen und die Einführung strikter neuer Regeln und neuer Gremien
• Schaffung einer Kultur echter Transparenz und Rechenschaftspflicht im Europäischen Parlament
Hier sind alle meine Treffen mit Interessensvertreter:innen aufgelistet.